AGB
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(Bed&Breakfast)
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1 Aufnahmevertrag im HARMONY HOUSE
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1.Geltungbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Bed & Breakfast (nachfolgend „HARMONY HOUSE“ genannt). Der Begriff „Aufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe:
- Beherbergungs-, Gastaufnahme, Zimmervertrag.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im. Sinne von §§ 13, 14 BGB.
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2 Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das HARMONY HOUSE zustande. Macht das HARMONY HOUSE dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande. Die Zimmerbuchung soll in Textform bestätigt werden.
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2. Vertragspartner sind das HARMONY HOUSE und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem HARMONY HOUSE gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern dem HARMONY HOUSE eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
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3. Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das HARMONY HOUSE verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche gegen das HARMONY HOUSE verjähren jedoch kenntnisabhängig spätestens in 3 Jahren, kenntnisunabhängig spätestens in 10 Jahren ab der Pflichtverletzung. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht;
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- bei Ansprüchen, die auf Verursachung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des HARMONY HOUSE auch seiner Erfüllungsgehilfen – beruhen.
- bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden gelten die verkürzten Verjährungsfristen nicht bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
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3 Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
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1. Das HARMONY HOUSE ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des HARMONY HOUSE zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des HARMONY HOUSE an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet.
3. Das HARMONY HOUSE kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des HARMONY HOUSE oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder für die sonstigen Leistungen des HARMONY HOUSE erhöht.
4. Rechnungen des HARMONY HOUSE ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das HARMONY HOUSE ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das HARMONY HOUSE berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann das HARMONY HOUSE im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnschreiben geltend machen. Dem HARMONY HOUSE bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das HARMONY HOUSE ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
6. In begründeten Fällen, z. B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das HARMONY HOUSE berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des HARMONY HOUSE aufrechnen.
4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des HARMONY HOUSE (No Show)
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1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem HARMONY HOUSE geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das HARMONY HOUSE der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
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2. Sofern zwischen dem HARMONY HOUSE und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde (Option), kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des HARMONY HOUSE auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem HARMONY HOUSE in Textform ausübt.
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3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das HARMONY HOUSE einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das HARMONY HOUSE den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das HARMONY HOUSE hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das HARMONY HOUSE den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, zu zahlen.
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4. Sofern das HARMONY HOUSE die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vom HARMONY HOUSE zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der vom HARMONY HOUSE ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das HARMONY HOUSE durch anderweitige Verwendungen der leistungen erwirbt.
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5. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show).
5 Rücktritt des HARMONY HOUSE
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das HARMONY HOUSE in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des HARMONY HOUSE innerhalb von 2 Wochen auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Lässt der Kunde diese Frist untätig verstreichen, ist das HARMONY HOUSE zum Rücktritt berechtigt.
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2. Wird eine vereinbarte oder gemäß III. Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom HARMONY HOUSE gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das HARMONY HOUSE ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das HARMONY HOUSE berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls;
– höhere Gewalt oder andere vom HARMONY HOUSE nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
– Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden, der Zahlungsfähigkeit oder des Aufenthaltszwecks) gebucht werden;
– das HARMONY HOUSE begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des HARMONY HOUSE in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des HARMONY HOUSE zuzurechnen ist;
– ein Verstoß gegen I. Ziffer 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des HARMONY HOUSE entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
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6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
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1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15:00 Uhr bis spätestens 22:00 des vereinbarten Tages zur Verfügung. Bei späterer Anreise muss eine schriftliche Absprache mit dem HARMONY HOUSE erfolgen. Zusatzgebühren werden nach Aufwand errechnet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem HARMONY HOUSE spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das HARMONY HOUSE im Falle einer verspäteten Räumung des Zimmers oder Appartements für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem HARMONY HOUSE kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem HARMONY HOUSE der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
7 Haftung des HARMONY HOUSE
1. Bei verursachten Schäden haftet das HARMONY HOUSE bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften das HARMONY HOUSE und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des HARMONY HOUSE auftreten, wird das HARMONY HOUSE bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem HARMONY HOUSE unverzüglich mitzuteilen.
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2. Für eingebrachte Sachen haftet das HARMONY HOUSE gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem HARMONY HOUSE. Für eine weitergehende Haftung des HARMONY HOUSE gilt die vorstehende Regelung des VII. Ziffer 1.
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3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das HARMONY HOUSE nur entsprechend VII. Ziffer 1.
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4. Weckaufträge werden vom HARMONY HOUSE mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden ebenfalls mit größter Sorgfalt behandelt. Das HARMONY HOUSE übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung (jeweils im HARMONY HOUSE) sowie – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1 gilt entsprechend.
8 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Aufnahmevertrag sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
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2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des HARMONY HOUSE.
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3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr jeweils der Sitz des HARMONY HOUSE. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des HARMONY HOUSE.
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4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
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5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Aufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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(Dienstleistung/Ware)
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1 Allgemeines
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Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes von mir abgeschlossenen Vertrages.
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Etwaige Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, sie werden von mir ausdrücklich schriftlich anerkannt.
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Für die gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Käufer/Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN–Kaufrechts (CISG) gelten im Verhältnis zwischen mir und dem Auftraggeber nicht.
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Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand wird Flensburg vereinbart, mit der Maßgabe, dass ich berechtigt bin, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Auftraggebers zu klagen.
2 Angebote, Vertragsabschluß, Preise
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Meine Angebote sind nach Menge, Zeit, Preis und Lieferzeit frei bleibend. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die von ihm bestellte Dienstleistung/Ware erwerben zu wollen. Die zum Vertragsabschluß führende Annahme kann durch die Auslieferung der Ware oder durch die Erbringung der Dienstleistung oder dadurch erklärt werden, dass ich dem Käufer/Auftraggeber in sonstiger Weise die Annahme seiner Beststellung Bestätige. Mit der Annahme durch mich ist der Vertrag zustande gekommen.
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Ein Widerrufsrecht steht Unternehmern und folglich dem Käufer/Auftraggeber nicht zu.
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Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Unterlagen, sowie Modell–, Konstruktions– und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen mich hergeleitet werden können.
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Meine Preise sind Bruttopreise. Es gilt der am Liefertag gültige MwSt. Satz ausgegeben durch die Bundesrepublik Deutschland.
3 Abholung, Versand
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Die Abholung des Liefergegenstandes bzw. der Dienstleistung hat grundsätzlich durch den Käufer/Auftraggeber und unverzüglich nach Anzeige der Bereitstellung zu erfolgen.
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Kommt der Käufer/Auftraggeber in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Ersatz der entstehenden Aufwendungen zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer/Auftraggeber über.
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Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir ich nicht zu vertreten habe, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer/Auftraggeber über.
4 Lieferung, Rücktritt
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Angaben zum Liefertermin sind meinerseits unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Die Vereinbarung fester Liefertermine bedarf der Schriftform.
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Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Ich bin daher zum Rücktritt berechtigt, wenn mein Lieferant bzw. Cooperationspartner den mit mir vor Abschluss des jeweiligen Verkaufsvertrages geschlossenen Einkaufsvertrag aus von mir nicht vertretenden Gründen nicht erfüllt.
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Darüber hinaus bin ich berechtigt, von geschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn sich infolge von Katastrophen, Kriegsereignissen oder ähnlichen Umständen die Erstellung bzw. Beschaffung gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wesentlich erschwert. Als eine wesentliche Erschwerung gilt es in jedem Falle, wenn der Marktpreis der zugekauften Dienstleistung zwischen dem Abschluss des jeweiligen Verkaufsvertrages und dem vorgesehenen Liefertermin um 25% oder mehr gestiegen ist.
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Bei von mir nicht zu vertretenden Störungen in meiner Firma oder meiner Technik, sowie bei behindernden behördlichen Maßnahmen wird die Lieferfrist um die Dauer der Störung verlängert. Darüber hinaus bin ich berechtigt, von abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn die Störung ohne mein Verschulden über eine Zeitraum von mehr als vier Wochen andauert. Störung im vorgenannten Sinne schließt auch solche Betriebsunterbrechungen oder –einschränkungen ein, die infolge von Krankheiten, Arbeitskampfmaßnahmen oder ähnlichem verursacht werden.
5 Abnahme und Übernahme, Untersuchung, Mängelrüge
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Der Käufer ist verpflichtet, auch Teillieferungen entgegenzunehmen. Teillieferungen können sofort in Rechnung gestellt werden.
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Bei Lieferungen auf Abruf stellt der Abruf innerhalb der vereinbarten Frist eine Hauptpflicht dar.
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Liefergegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet des Bestehens etwaiger Gewährleistungsansprüche entgegenzunehmen.
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Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand bei Übergabe auf etwaige Mängel zu untersuchen und solche mir unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die einschlägigen Regelungen und Rechtsfolgen des HGB gelten entsprechend.
6 Eigentumsvorbehalt
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Bis zur vollständigen Bezahlung meiner Kaufpreisforderung sowie aller anderen uns gegen den Käufer/Auftraggeber zustehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware mein Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
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Wird die von mir gelieferte Vorbehaltsware von dem Käufer be– oder verarbeitet, so erfolgt die Be– und Verarbeitung für mich als „Hersteller“ im Sinne des § 950 BGB.
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Wird meine Vorbehaltsware mit eigener Ware des Käufers oder mit fremder Vorbehaltsware verbunden, vermischt oder zusammen mit solcher Ware verarbeitet, so erwerbe ich das Miteigentum ab der neuen Sache oder an dem vermischten Bestand im Verhältnis des Wertes meiner Vorbehaltsware zu der anderen Ware zu der Zeit der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung. Auf die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung herbeigeführte Wertsteigerung erhebn ich keinen Anspruch.
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Der Käufer/Auftraggeber tritt seine Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf meiner Vorbehaltsware sowie gemäß Ziffer 6.2 in unserem Eigentum bzw. gemäß Ziffer 6.3 in unserem Miteigentum stehenden Ware zur Sicherheit für alle uns im Zeitpunkt der Weiterveräußerung gegen den Käufer zustehenden Ansprüche bereits jetzt an uns ab.
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Im Falle der Weiterveräußerung der Ware, die gemäß Ziffer 6.3 in unserem Miteigentum steht, gilt als abgetreten jedoch nur der Teil der Forderung, der dem Wert unseres Miteigentumsanteils entspricht.
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Hat der Käufer/Auftraggeber die Forderung aus dem Weiterverkauf im Rahmen des echten Factoring verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an mich ab.
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Die vorstehenden Abtretungen nehmen ich hiermit ausdrücklich an.
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Übersteigt der Wert der mir zur Sicherheit abgetretenen Forderungen meiner Ansprüche gegen den Käufer/Auftraggeber um mehr als 20%, so bin ich auf Verlangen des Käufers/Auftraggebers verpflichtet, darüber hinaus bestehende Sicherheiten freizugeben.
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Der Käufer/Auftraggeber ist zur Weiterveräußerungmeiner Vorbehaltsware sowie der gemäß Ziffer 6.2 in unserem Eigentum bzw. gemäß Ziffer 6.3 in unserem Miteigentum stehende Waren nur im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsverkehrs und nur unter der Voraussetzung berechtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß Ziffer 6.4 auf mich übergeht.
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Der Käufer/Auftraggeber ist verpflichtet, meine Vorbehaltsware sowie die gemäß Ziffer 6.2 in meinem Eigentum bzw. gemäß Ziffer 6.3 in meinem Miteigentum stehende Ware gegen Verlust und Beschädigung aufgrund Feuer, Diebstahl, Wasser und ähnlicher Gefahren ausreichend zu versichern und mir auf Verlangen den Versicherungsschutz nachzuweisen. Der Käufer/Auftraggeber tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen – gegebenenfalls anteilig – an mich ab. Auch die vorstehende Abtretung wird hiermit angenommen.
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Irgendeine Beeinträchtigung meiner Vorbehaltsware sowie der gemäß Ziffer 6.2 in meinem Eigentum bzw. gemäß Ziffer 6.3 in meinem Miteigentum stehende Ware ist mir ebenso unverzüglich bekanntzugeben, wie Zugriffe dritter darauf.
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Nehme ich aufgrund des Eigentumsvorbehalts den Kaufgegenstand zurück, so gilt das nicht als Rücktritt vom Vertrag. Ich kann mich dann aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
7 Zahlung
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Die Forderungen aus meinen Rechnungen sind nach meiner Wahl, sofern nichts anderes vereinbart ist, per Vorauskasse, per Bargeld oder per SEPA–Firmenlastschrift zahlbar. Unbeschadet einer einzelvertraglichen Ware sofort fällig bei Abholung bzw. Lieferung.
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Ich bin berechtigt, trotz anders lautender Zahlungsbestimmung des Käufers/Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so bin ich berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
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Der Käufer/Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung nicht gezahlt hat. Mit Zugang einer Mahnung tritt Verzug gegebenenfalls auch vor Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ein. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Zinsschadens bleibt vorbehalten.
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Kommt der Käufer/Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden mir andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers/Auftraggebers in Frage stellt, so bin ich berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. § 321 BGB findet mit der Maßgabe Anwendung, dass mir die dort vorgesehene Einrede auch dann zusteht, wenn die Vermögenslage des Käufers/Auftraggebers bereits bei Vertragsschluß schlecht war, dies mir jedoch nicht bekannt gewesen ist.
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Der Käufer kann zurückbehaltungsrechte gegenüber meinen Forderungen nicht geltend machen. Ferner ist die Aufrechnung gegenüber meinen Forderungen ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
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8 Gewährleistung
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Angaben zu meinen Waren sind generell reine Beschaffenheitsangaben, es sei denn, sie werden ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bezeichnet.
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Übernommene oder gelieferte Waren sind unverzüglich vom Käufer auf vorhandene Mängel zu überprüfen. Sind solche vorhanden, sind sie unverzüglich schriftlich mir gegenüber anzuzeigen. Im Übrigen gelten die § 377 ff. HGB. Daneben sind Gewährleistungsansprüche generell ausgeschlossen, wenn infolge von Weiterversand oder Be– bzw. Verarbeitung der von mir gelieferten Ware oder anderer Umstände unsererseits nicht mehr einwandfrei geprüft und festgestellt werden kann, ob ein Mangel der Ware tatsächlich vorliegt.
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Gewährleistungsansprüche verjähren binnen 12 Monaten, beginnend mit Übergabe der Sache.
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Die Gewährleistung beim Verkauf gebrauchter Gegenstände ist generell ausgeschlossen.
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Nimmt mich der Käufer auf Gewährleistung in Anspruch, und stellt sich heraus, dass ein Gewährleistungsanspruch nicht besteht (zum Beispiel Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung des Kaufgegenstandes, Nichtbestehen eines Mangels), so hat mich der Käufer alle im Zusammenhang mit der Überprüfung des Kaufgegenstandes entstehenden Kosten zu ersetzen.
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Soweit der Hersteller für die gelieferte Ware eine freiwillige Garantie gegenüber dem Käufer gewährt, richten sich Art und Umfang der Garantieleistungen ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Aus dieser Garantie kann – soweit diese Garantie über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus geht – ausschließlich der Hersteller in Anspruch genommen werden.
9 Haftung
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In allen Fällen, in denen ich im Geschäftsverkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens– oder Aufwendungsersatz verpflichtet bin, hafte ich nur, soweit mir, meinen Cooperationsparntern, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Unberührt hiervon bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die den Vertragsparteien die Rechte zubilligen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
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Soweit eine zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist meine Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt.
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Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für den Fall der Tötung, der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und im Fall einer etwaigen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen hafte ich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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Im Übrigen ist jegliche Haftung meinerseits ausgeschlossen.
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Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten, meiner cooperationspartner, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
10 Schutz– oder Urheberrechte
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Der Käufer/Auftraggeber wird mich unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf die Verletzung von Schutz– oder Urheberrechten durch ein von mir geliefertes Produkt hingewiesen wird. Ich bin allein berechtigt und verpflichtet, den Käufer/Auftraggeber gegen die Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von mir geliefertes Produkt gestützt sind. Grundsätzlich werden wir uns bemühen, dem Käufer das Recht zur Benutzung zu verschaffen. Falls mir dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines etwaigen Betrages für die gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten.
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Umgekehrt wird der Käufer mir gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen mich dadurch entstehen, dass ich durch Instruktionen des Käufers/Auftraggebers befolgt habe oder der Käufer/Auftraggeber das Produkt ändert oder in das System integriert.
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Von mir zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von die von mir gelieferten Produkte/Dienstleistung. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne meine schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung. Kopien dürfen – ohne Übernahme von Kosten und Haftung durch mich – lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.
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